1.1 Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness verpflichtet sich den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Die Trainings- und Gesundheitsbetreuung kann nur, sofern keine weiteren Absprachen mit Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness vereinbart wurden, durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpßichtung entsprechend § 611 BGB.
2.1 Die Dauer einer Personal-Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen.
2.3 Mögliche Trainingsinhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch (Warm-up Meeting) mit dem Klienten abgestimmt.
2.4 Der Beginn der Trainings ist nur nach einem attestierten Arztbesuch und dem unterschriebenen Haftungsausschluss möglich.
3.1 Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet. Bei Pauschalangeboten erfolgt die Abrechung immer nach 5 Trainingseinheiten.
3.1 Die Abrechnung der Leistungsangebote Karriere-Fitness Workshop erfolgt vor Veranstaltungsbeginn.
3.2 Der Klient erhält von Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 5,- Euro erhoben.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
3.3 Anfahrtskosten sind bis einschließlich 15 km frei, ab dem 16. Kilometer wird eine Pauschale von 35 Cent pro Kilometer berechnet.
3.4 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
4.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.
4.2 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
5.1 Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen- und/oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pßichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
5.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
5.3 Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
5.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
5.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
5.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Karriere-Fitnesss auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
6.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
6.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
6.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von 24 Stunden vor Trainingstermin von Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
8.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
9.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9.2 Swenja Schiwatsch Karriere-Fitness hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, oder E-Mail.
10.2 Beide Parteien verpßichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
11.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Als Gerichtsstand wird Aachen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: September 2009
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